"Räume für eine Kirche der Zukunft"
Zukunftsausschuss hat getagt
Am 17. Januar traf sich der sog. „Zukunftsausschuss“ unserer Gesamtkirchengemeinde zu seiner ersten Sitzung. Seine Aufgabe besteht darin, bis etwa Jahresende den Kirchengemeinderäten einen abgestimmten und gerechten Vorschlag zu machen, welche Gebäude im Rahmen des diözesanen Prozesses „Gebäude für eine Kirche der Zukunft“ abgegeben oder zur Kooperation übergeben werden sollen.
Verbindliches Ziel des Prozesses, den der Diözesanrat im November 2023 beschlossen hat, ist es, dass alle Seelsorgeeinheiten in der Diözese Rottenburg-Stuttgart 30 % ihres momentan beheizten und nicht-sakralen Gebäudebestandes bis spätestens 2030 abgegeben haben oder langfristig mit öffentlichen Partnern in Kooperation betreiben. Parallel dazu hat die Diözese ein Baumoratorium für alle betroffenen Gebäude erlassen. Es darf also momentan nicht mehr gebaut, umgebaut oder renoviert werden bis feststeht, welche Gebäude zu den 30 Prozent gehören werden.
Für den Gebäudeprozess in Frage kommen etwa Gemeinderäume, Mietshäuser oder Pfarrhäuser. Der Grund für die Notwendigkeit dieser Maßnahme besteht sowohl in rückläufigen Einnahmen aufgrund von Kirchenaustritten, demografischen Veränderungen etc. als auch in der zurückgehenden Katholikenzahl, die im Durchschnitt zu einer schwächeren Nutzung der bestehenden Räume führt.
Der Zukunftsausschuss hat folgendes Vorgehen beschlossen: Bis Juli werden von der Verwaltung sämtliche in Frage kommenden Gebäude erfasst und hinsichtlich ihres Zustandes bewertet. In derselben Zeit wird die bisherige Nutzung und Nutzungsfrequenz der Räume erhoben. Anschließend wird der Ausschuss eine erste Vorauswahl in Frage kommender Gebäude treffen und je nach Modalität der Abgabe mit in Frage kommenden Partnern in Kontakt treten oder den Verkauf bewerten, um anschließend einen wohlüberlegten Vorschlag machen zu können, welche Räume behalten und welche abgegeben werden sollen.
Die durch den Gebäudeprozess erzielten Einnahmen und Einsparungen müssen dann im Sinne einer künftigen klimafreundlicheren Nutzung zur energetischen Sanierung derjenigen Gebäude verwendet werden, die die Kirchengemeinden behalten werden.
Da die Vorgabe „30%“ verbindlich ist, kann man jetzt schon sagen: Das Ergebnis des Gebäudeprozesses wird an vielen Stellen Veränderungen bringen, Verzicht auf Gewohntes erfordern und bessere Kooperationen im Sinne gemeinsamer Nutzung und besserer Auslastung auch innerhalb unserer Seelsorgeeinheit nötig machen, um zu vermeiden, dass die pastorale Arbeit und die Aktivität der Gemeinden leidet. Denn das wollen wir nicht. Auch nicht in Frage stehen die Kirchen, insb. unsere Pfarrkirchen. Sie sind auch vom Baumoratorium ausgenommen. Die Kirche bleibt auch weiterhin im Dorf und in der Stadt, aber dafür, wie es weitergeht, kommt es auch künftig darauf an, sie gut zu benützen.
Pfr. Claus Blessing