Kirchengemeinderat St. Andreas

Der Kirchengemeinderat (KGR) leitet zusammen mit dem Pfarrer die Kirchengemeinde. Er dient der Erfüllung der Aufgaben der Kirchengemeinde und trägt mit dem Pfarrer zusammen die Verantwortung für die Sammlung und Sendung der Kirchengemeinde. Er sorgt dafür, dass die Kirchengemeinde ihre Aufgabe, Zeichen und Werkzeug des Heilswirkens Gottes in Jesus Christus zu sein, auch in Zukunft wahrnehmen kann. Er fasst die für die Erfüllung der Aufgaben der Kirchengemeinde notwendigen Beschlüsse und ist für deren Umsetzung verantwortlich. Dabei sollen Anregungen, Wünsche und Beschwerden aus der Kirchengemeinde berücksichtigt werden. (§18 Abs.1 Kirchengemeindeordnung).

In der Kirchengemeinde St. Andreas sind es sechs Frauen und Männer, die mit dem Pfarrer, dem Pastoralteam und dem Kirchenpfleger zusammen Verantwortung für die Pfarrei übernommen haben. In regelmäßig stattfindenden Sitzungen kommen die Kirchengemeinderäte zusammen und beraten über Fragen des Gemeindelebens, der Seelsorge, der Verwaltung und über die technischen/baulichen Belange der Gemeinde.

Die Kirchengemeinderäte sind aber auch Kontaktpersonen für die unterschiedlichsten Anliegen von Gemeindemitgliedern. Wenn Sie also etwas auf dem Herzen haben, sprechen Sie doch einfach ein Mitglied des KGR darauf an.

Hier die Mitglieder des aktuellen Kirchengemeinderats von St. Andreas (gewählt am 30. März 2025, konstituiert am 21. Mai 2025):

Pfarrer Dr. Claus Blessing, Vorsitzender

Eberhard Rasch, Gewählter Vorsitzender

Hanna Beck

Hildegard Biggel

Noah Endraß

Janine Jeschke

Peter Maier

Mitglieder des Pastoralteams (beratend)

Gesamtkirchenpfleger (beratend)