Vorläufiges Vertretungsgremium St. Ulrich

Der Kirchengemeinderat (KGR) leitet zusammen mit dem Pfarrer die Kirchengemeinde. Er dient der Erfüllung der Aufgaben der Kirchengemeinde und trägt mit dem Pfarrer zusammen die Verantwortung für die Sammlung und Sendung der Kirchengemeinde. Er sorgt dafür, dass die Kirchengemeinde ihre Aufgabe, Zeichen und Werkzeug des Heilswirkens Gottes in Jesus Christus zu sein, auch in Zukunft wahrnehmen kann. Er fasst die für die Erfüllung der Aufgaben der Kirchengemeinde notwendigen Beschlüsse und ist für deren Umsetzung verantwortlich. Dabei sollen Anregungen, Wünsche und Beschwerden aus der Kirchengemeinde berücksichtigt werden. (§18 Abs.1 Kirchengemeindeordnung).

In der Kirchengemeinde St. Ulrich konnte keine Wahl stattfinden, da zu wenige Kandidaten bereitstanden. Deshalb wurde von Bischof Dr. Klaus Krämer ein vorläufiges Vertretungsgremium bestellt , das mit dem Pfarrer, dem Pastoralteam und dem Kirchenpfleger zusammen Verantwortung für die Pfarrei übernimmt. In regelmäßig stattfindenden Sitzungen kommen die Mitglieder des vorläufigen Vertretungsgremiums zusammen und beraten über Fragen des Gemeindelebens, der Seelsorge, der Verwaltung und über die technischen/baulichen Belange der Gemeinde.

Die Mitglieder sind aber auch Kontaktpersonen für die unterschiedlichsten Anliegen von Gemeindemitgliedern. Wenn Sie also etwas auf dem Herzen haben, sprechen Sie doch einfach ein Mitglied des Vertretungsgremiums darauf an.

Hier die Mitglieder des aktuellen Vertretungsgremiums von St. Ulrich (bestellt am 05.05.2025 und konstituiert am 22.05.2025):

Pfarrer Dr. Claus Blessing, Vorsitzender

Rosa Brilisauer, Gewählte Vorsitzende

Guido Bernhard

Caterina Dreizehnter

Simona Kauf

Dr. Stefan Labouvie

Christine Meindl

Julia Reich

Susanne Reißner

Mitglieder des Pastoralteams (beratend)

Gesamtkirchenpfleger (beratend)